Einmal im Jahr erhalten Sie von unserem Pfarramt einen Kirchgeldbescheid. Auf diese Art sammelt die bayerische Landeskirche neben der Kirchensteuer die Mitgliedsbeiträge. Rechtlich ist das Kirchgeld der Steuererhebung durch politische Gemeinden nachempfunden. (z. B. der Grundsteuererhebung). Sie können nach einer Tabelle selbst Ihren Beitrag – Ihr Kirchgeld – errechnen. Das Kirchgeld gehört zur normalen Finanzierung unserer Gemeindeausgaben.
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